Allgemeine Geschäftsbedingungen  

Allgemeine Mietbedingungen - Libby.. Abenteuer mit Hund!


1. Vertragsabschluss


Vertragsparteien dieses Mietvertrages sind die genannten Mieter und Vermieter.


1.2 Vertragsgegenstand


Mit Abschluss des Mietvertrages erhält der Mieter das Recht, das Fahrzeug für die vereinbarte Dauer im vertragsgemäßen Umfang zu nutzen. Die Buchung wird durch die schriftliche Bestätigung des Vermieters (auch per E-Mail oder per Fax verbindlich. Das Fahrzeug ist ausschließlich zu Freizeit- und Reisezwecken zu verwenden. Im Fahrzeug vorhandenes Inventar ist gemäß der Beschreibung im Fahrzeug enthalten und ist bei Mietende vollständig zurückzugeben. Bei Ausgabe bzw. Rücknahme des Fahrzeuges ist jeweils ein Übergabe- bzw. Rückgabeprotokoll vollständig auszufüllen, zu unterzeichnen und sind Bestandteile des Mietvertrages.


2. Im Mietpreis enthaltene Leistungen

 

Bis 14 Tagen Mietdauer 250 km pro Tag frei, ein Mehrkilometer wird mit 0,35 €/km berechnet – ab 15 Tage alle KM frei. 

Haftpflichtversicherung als Selbstfahrervermietfahrzeug Vollkasko 1.000,00 € und Teilkasko mit 500,00 €  Selbstbeteiligung im Schadensfall.


3. In Servicepauschale 150,00 € enthalten sind


Übergabe mit Einweisung und Rücknahme – Erstausstattung - Chemikalien für die Toilette – spezielles Toilettenpapier - Campingmöbel - eine gefüllte 11 kg Gasflasche -  Die Außenreinigung. 


4. Reservierung und Rücktritt – Zahlung, Ausfall


Reservierungen werden nur nach schriftlicher Bestätigung des Vermieters verbindlich. Der Mieter haftet mit seiner Unterschrift auf dem abgeschlossenen Mietvertrag. Bei Abschluss des Vertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Mietbetrages, jedoch mindestens 250,00 € innerhalb von 7 Tagen nach Buchungsdatum zu leisten. Den Restbetrag überweisen Sie bitte 30 Tage vor Mietbeginn. Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Zahlungsfrist ist der Vermieter nicht mehr an die Bestätigung gebunden und der Mieter haftet in voller Höhe. Tritt der Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn vom Vertrag zurück, so sind folgende Stornokosten zu zahlen:

  • Ein Stornokostenbetrag in Höhe der Anzahlung, höchstens aber 300,00 €, wird einbehalten
  • 25% der Mietkosten lt. Vertrag bis 60 Tage vor Urlaubsstart
  • 50% der Mietkosten lt. Vertrag bis 30 Tage vor Urlaubsstart
  • 90% der Mietkosten lt. Vertrag bei weniger als 30 Tage vor Urlaubsstart
  • Wird das Fahrzeug nicht abgenommen, so gilt dies als Rücktritt.
  • Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 14 Tage bis zum
    Anmietdatum) werden Kaution und Mietpreis sofort fällig.
  • Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle, vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen.
  • Bei Reiserücktritt/Umbuchung: Bei Umbuchung jeglicher Art behalten wir uns das Recht vor eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 € zu erheben.  


4.1 Kündigung des Mietvertrages


Der Vermieter ist insbesondere berechtigt den Mietvertrag, aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos zu kündigen, wenn: 

  • der Mieter eine vereinbarte Zahlung nach angemessener Nachfrist nicht leistet 
  • der Mieter die erforderlichen Dokumente für sich und alle anderen im Mietvertrag angegebenen Fahrer nach einer angemessenen Nachfrist nicht vorlegen kann
  • höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
  • ein Fahrzeug unter falschen Angaben gebucht wurde


5. Kaution


1.000 € Kaution, per Überweisung mit der (Rest-)Miete.

Nach der Außenreinigung und Prüfung wird die Kaution nach einwandfreier Rückgabe innerhalb 3 Werkstage zurück überwiesen. 

Ansonsten wird die Kaution bis zur Abrechnung des vom Mieter zu verantwortenden Schadens einbehalten. 


6. Fahrzeugübergabe und -rücknahme

 

Für Übergabe u. Rücknahme ist die Anschrift des Vermieters maßgeblich. Das Fahrzeug kann am ersten Miettag zwischen 14 und 17 Uhr übernommen werden und muss bis spätestens 11 Uhr am letzten Miettag zurückgebracht werden. 
Fahrzeugabholung oder -rückgabe Montag - Samstag.

Sonn- und Feiertags keine Übergabe und Rücknahme.
Kann der vereinbarte Übergabe- bzw. Rückgabetermin vom Mieter nicht eingehalten werden, so ist der Vermieter hiervon umgehend zu unterrichten. Der Mieter haftet für den entstandenen Schaden, der sich aus der Verspätung ergibt. Für jeden angefangenen Verspätungstag wird der doppelte Tagesmietpreis berechnet.

 

7. Zustand und Ordnung des Fahrzeuges


Der Vermieter verpflichtet sich, das Reisemobil zum vertraglich
vereinbarten Zeitpunkt, von innen gereinigt und entsprechend
dem bei Übergabe protokollierten Zustand (lt. Übergabeprotokoll)
sofern nicht anders vereinbart, während der üblichen Rückgabezeiten zurückzugeben.
Das Reisemobil wird dem Mieter vollgetankt übergeben und ist vom Mieter vollgetankt an den Vermieter zurückzugeben. Die Toilettenbox ist bei Übergabe vom Vermieter mit Wasser und Chemie gefüllt. Der Vermieter übergibt einen gefüllten Frischwassertank. Der Abwassertrank und Toilettenbox sind vom Mieter vor Rückgabe zu entleeren. Das Rauchen in den Reisemobilen ist untersagt, es handelt sich
um Nichtraucherfahrzeuge. Haustiere sind in unserem Fahrzeug willkommen, sofern diese in den dafür vorgesehenen Sicherungsvorrichtungen/-einrichtungen gesichert transportiert werden. Für die Einhaltung der entsprechenden Tierschutz-, Beförderungs-, Impf- und Transport-/Einreisebestimmungen ist der Mieter eigenverantwortlich. Tiere mit ansteckenden Krankheiten oder Ungezieferbefall dürfen nicht in das Fahrzeug.

 

Bei Missachtung, der Verpflichtungen des Mieters werden folgende Reinigungskosten fällig:
Innenreinigung pauschal 120,00 € (bei starken Verschmutzungen wird jede weitere Stunde mit 30,00 € berechnet)
Nichtleerung der Chemietoilette sowie des Abwassertanks pauschal 150,00 €

Gibt der Mieter das Reisemobil nicht vollgetankt zurück, werden den Mieter 3,00 € pro Liter in Rechnung gestellt.

 

 

 

 

 

 

 

8. Berechtigte Fahrer


Das Fahrzeug darf nur vom Mieter oder einer angegebenen Person im Vertrag gesteuert werden. Der Mieter trägt hierfür die volle Verantwortung und Haftung. Weitere Fahrer sind ausdrücklich mit vollem Namen und vollständiger Anschrift in den Mietvertrag aufzunehmen.

 

8.1 Vorlage Dokument

 

Der Mieter ist dazu verpflichtet, vor Übergabe des Fahrzeuges eine zur Führung des Wohnmobiles erforderliche, im Inland gültige Fahrerlaubnis für jeden im Mietvertrag angegebenen Fahrer sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
Kann der Mieter beim vereinbarten Übergabetermin die notwendigen Dokumente für sich und alle anderen angegebenen Fahrer nicht vorzeigen, so ist der Vermieter nach erfolglosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist berechtigt, den Mietvertrag außerordentlich fristlos zu kündigen. Jeder angegebene Fahrer ohne gültige Dokumente ist zum Führen des Fahrzeuges nicht berechtigt.
Erfolgt die Übergabe des Wohnmobiles aufgrund nicht rechtzeitig vorgelegter Dokumente verspätet, so hat der Mieter die hieraus resultierenden Kosten zu tragen.


9. Sorgfaltspflicht des Mieters


Der Mieter ist verpflichtet, nach jedem Tanken, den Ölstand, Wasserstand und Reifendruck zu prüfen. Bei Fahrzeugen mit Add Blue muss auch dies bei Anzeige nachgefüllt werden. Wegen der ungewöhnlichen Größe des Fahrzeuges herrscht für den Mieter besondere Achtsamkeit. Der Mieter ist verpflichtet, den Schaden am Fahrzeug so gering wie möglich zu halten, oder gar zu vermeiden. Das Fahrzeug dient nicht zu motorsportlichen Veranstaltungen. Das Weitervermieten ist dem Mieter strengstens untersagt.


10. Verhalten im Schadenfall


Der Mieter ist dazu verpflichtet im Schadenfall die Polizei zu verständigen unverzüglich den Vermieter über das Ausmaß des Schadens zu informieren. Bei Unfällen (auch ohne Dritt- Beteiligung) hat sich der Mieter bzw. Fahrer solange am Ort des Geschehens aufzuhalten, bis er seine Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vollständig nachgekommen ist.


10.1 Mängel und Reparaturen


Treten während der Mietdauer Mängel oder erforderliche Reparaturen auf, so ist dem Mieter gestattet, Reparaturen in Höhe von max. 150 Euro ohne Verständigung des Vermieters in Auftrag zu geben. Alle anderen Reparaturen sind vorher mit dem Vermieter abzustimmen und bei Rückgabe des Fahrzeuges muss der Originalbeleg vorgelegt werden.


11. Auslandsfahrten


Es sind alle Fahrten in europäische Länder erlaubt, die von der Vollkaskoversicherung genehmigt sind. Diese können aus dem grünen Versicherungsschein entnommen werden. Reisen in außereuropäische Länder, die nicht in den Versicherungsschutz fallen, bedürfen einer schriftlichen Genehmigung des Vermieters. Für Schäden, die außerhalb des Versicherungsschutzes entstehen haftet der Mieter voll.

 

12. Haftung des Mieters


Der Mieter haftet für Beschädigung, Zerstörung und Verlust der Mietsache, sofern dem Vermieter nicht von dritter Seite Ersatz geleistet wird. Für die Schäden am Mobil werden bei Inanspruchnahme der Vollkasko sowie der Teilkasko 1.000 € einbehalten. Der Mieter haftet dagegen uneingeschränkt bei Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, Missachtung max. Durchfahrthöhen- u. breiten, Zurücksetzen des Wohnmobils, im Besonderen aber bei falscher Betankung des Kraftstoffes, oder Tankens von Diesel im Frischwassertank. Ebenfalls haftet der Mieter voll, wenn er Unfallflucht begangen hat, oder der Schaden dadurch entsteht, dass eine nichtberechtigte Person das Fahrzeug zu verbotenen Zwecken nutzt, oder unsachgemäß behandelt. Der Mieter haftet auch für Schadensnebenkosten, insbesondere Abschleppkosten, Kosten der Ersatzbeschaffung wie Ausgleich der Wertminderung. Ebenso wird in diesem Fall der Mietausfall berechnet, wegen entsprechender Reparatur.


13. Haftung des Vermieters


Die Haftung für Schäden, die durch Verschleiß des Mobiles entstehen, ist auf Material und Montagekosten beschränkt. Ein Ersatz für vertane Urlaubszeit oder ähnliches entfällt. Ebenso wie eine Haftung für Mängelfolgeschäden. Ein Schadensersatz ist darüber hinaus für solche Verschleißschäden ausgeschlossen, die der Mieter durch unsachgemäße Behandlung verursacht hat. Wir behalten uns vor, beim Ausfall des gemieteten Fahrzeuges, Ihnen ein Ersatzfahrzeug der gleichen Kategorie oder ein größeres Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. Stellt der Vermieter ein entsprechendes Ersatzfahrzeug innerhalb einer angemessenen Frist zur Verfügung, so besteht insoweit kein Recht des Mieters zur Kündigung des Mietvertrages. Sollte kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stehen, kann der Mietvertrag Entstehen dem Mieter durch das Ersatzfahrzeug höhere Nebenkosten, wie Fähr- oder Mautgebühren sowie Betriebskosten, so gehen diese zu Lasten des Mieters. Soweit berechtigte Interessen des Mieters entgegenstehen, kann er die Annahme eines größeren Fahrzeuges als nicht vertragsmäßig ablehnen. Bietet der Vermieter dem Mieter ein Ersatzfahrzeug aus einer günstigeren Kategorie an und nimmt der Mieter das Angebot an, so wird eine Mietpreisdifferenz zwischen den beiden Fahrzeugen vom Vermieter erstattet. Sollte kein Ersatzwohnmobil verfügbar sein, so erstattet der Vermieter die geleisteten Zahlungen. Schadensansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter bestehen nicht.


14. Speicherung der persönlichen Daten


Der Mieter ist einverstanden, dass der Vermieter seine persönlichen Daten zu Verwaltungs- zwecken speichert. Der Vermieter darf diese Daten an Dritte nur dann weitergeben, wenn diese zu Vermietzwecken dienen, oder das Fahrzeug 24 Stunden nach Ablauf der Mietzeit nicht zurückgebracht wurde. Ebenso wenn Straftaten und Ordnungswidrigkeiten vorliegen, oder Mietforderungen im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden müssen. Sowohl der Vermieter, als auch besonders der Mieter, haben sich an diese AGBs zu halten und diese zur Kenntnis zu nehmen. Sie sind Hauptbestandteil der Vermietung. Auf Anfrage, erhält der Mieter auch ein Reiserücktrittsformular, das er selbstständig ausfüllen und beantragen muss.

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